Baurechts-Report Seminare in München sind speziell für Baupraktiker konzipiert. Architekten, Bauunternehmer, Bauingenieure, öffentliche und private Auftraggeber und Sachverständige werden in Intensiv-Seminaren praxisnah und anhand der neuesten Gerichtsentscheidungen im privaten Baurecht geschult.
Auf Baurecht spezialisierte Anwälte, Mediatoren, Sachverständige
und Online-Seminare finden Sie auf baurechtsuche.de
13. März 2025, 9.00 – 17.00 Uhr
München – Eden-Wolff-Hotel
Intensiv-Seminar für Bauleiter
Dieses bewährte Intensiv-Seminar zur gezielten Bauleiterschulung trainiert anhand neuer aktueller Fälle richtiges rechtliches Verhalten des Führungspersonals auf der Baustelle.
Die Seminarteilnehmer erhalten kostenfrei das Buch „Rechtspraxis für Bauleiter“ von Frikell/Hofmann.
AUS DEM INHALT:
– Was der Bauleiter über den Abschluss von Vereinbarungen wissen muss.
– Der notwendige Schriftverkehr des Bauleiters.
– Die erforderliche Baustellen-Dokumentation.
– Rechtsfragen, die der Bauleiter vor Arbeitsaufnahme klären sollte.
– Technische Fragen, die der Bauleiter vor Arbeitsaufnahme prüfen sollte.
– Wie vermeidet man Fehler bei Nachträgen?
– Richtiges Verhalten bei der Anmeldung von Bedenken und Behinderungen.
– Was tun bei Beschädigungen noch nicht abgenommener Leistungen?
– Schnelles Erreichen der Abnahme.
– Richtiges Verhalten bei Mängelrügen.
– Fehlervermeidung bei der Abrechnung.
ZIELGRUPPE:
Bauleiter der Auftragnehmerseite, bauleitende Unternehmer und Bauleiter der Auftraggeberseite
REFERENTEN:
Rechtsanwalt Michael Frikell, München
Rechtsanwalt Hilmar Toppe, München
SEMINARGEBÜHR: 390,– Euro zzgl. 19 % MwSt., für Bezieher des Baurechts-, Vergaberechts- oder Planerrechts-Reports, mit Mittagessen (inkl. Getränk), Tagungsgetränke, Pausengetränke mit kl. Imbiss.
Normalpreis: 410,– Euro zzgl. 19 % MwSt. Ab dem 2. Teilnehmer gilt eine Ermäßigung von 25,– Euro.
18. März 2025, 9.00 – 17.00 Uhr
München – Eden-Wolff-Hotel
Der gestörte Bauablauf
Baumaßnahmen werden heute in der Regel unter hohem Termindruck abgewickelt. Damit wächst das Risiko der Baubeteiligten, dass durch Planungsverzug, durch nicht rechtzeitige Vorleistungen oder andere Bauablaufstörungen Verträge angepasst, Nachträge gestellt und Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden müssen. Die Rechtsprechung zu diesen Fällen ist ebenso vielfältig wie kompliziert. Die Anforderungen an die Baubeteiligten bezüglich der hier wahrzunehmenden Informations- und Nachweispflichten sind hoch. Dieses Intensivseminar
vermittelt dem Baupraktiker hierzu alles Wichtige, das er in rechtlicher und baubetrieblicher Hinsicht wissen muss.
AUS DEM INHALT:
– Die korrekte Berechnung von Ausführungsfristen.
– Welche Ansprüche hat der Auftraggeber bei verzögerter Ausführung?
– Welche Ansprüche hat der Auftragnehmer bei Behinderungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat?
– Haftet der Auftraggeber auch, wenn er an der Behinderung nicht schuld ist?
– Welchen Inhalt hat eine korrekte Behinderungsanzeige?
– Wie wird die neue Bauzeit nach Beendigung einer Behinderung ermittelt?
– Welcher Behinderungsschaden ist dem Auftragnehmer zu ersetzen?
– Wie muss der Behinderungsschaden nachgewiesen werden?
– Wie wird der Behinderungsschaden berechnet?
– Neuerungen durch das gesetzliche Bauvertragsrecht ab 01.01.2018.
ZIELGRUPPE: Private und öffentliche Auftraggeber, Auftragnehmer, Bauleiter und Architekten.
REFERENTEN:
Rechtsanwalt Hilmar Toppe, München
Rechtsanwalt Michael Frikell, München
Dipl.-Ing. Manuel Biermann, öffentlich bestellter Sachverständiger für Baupreisermittlung
SEMINARGEBÜHR: 390,– Euro zzgl. 19 % MwSt., für Bezieher des Baurechts-, Vergaberechts- oder Planerrechts-Reports, mit Mittagessen (inkl. Getränk), Tagungsgetränke, Pausengetränke mit kl. Imbiss.
Normalpreis: 410,– Euro zzgl. 19 % MwSt. Ab dem 2. Teilnehmer gilt eine Ermäßigung von 25,– Euro.
19. März 2025, 9.00 – 17.00 Uhr
München – Eden-Wolff Hotel
Nachträge am Bau
Dieses Seminar ist von besonderer Aktualität, weil das neue BGB-Baurecht Grundsätze zur Geltendmachung, Höhe, Berechnung und Durchsetzung von Nachträgen festlegt, die sich von den diesbezüglich geltenden VOB-Regeln maßgeblich unterscheiden. In diesem Seminar werden neben den rechtlichen Grundsätzen auch die baubetrieblichen Grundlagen zur Nachtragsberechnung nach VOB/B und BGB behandelt.
AUS DEM INHALT:
– Wann gilt für den Nachtrag das BGB, wann die VOB/B?
– VOB-Vertrag
– Der Nachtrag beim Einheitspreisvertrag – rechtliche Grundlagen zu Mengenänderungen, Vertragsänderung, Zusatzleistung, Ausführung ohne Auftrag
– Der Nachtrag beim Pauschalvertrag – rechtliche Grundlagen
– Baubetriebliche Grundsätze der Preisermittlung und Berechnungsbeispiele
– Ausgleichsberechnung nach § 2 Abs. 3
– Gekündigte Leistungen nach § 2 Abs. 4
– Geänderte Leistungen nach § 2 Abs. 5
– Sonderfall: „Vergabegewinn“ des Auftragnehmers BGB-Vertrag
– Anordnungsrecht des Auftraggebers
– Vergütungsanpassung bei Nachträgen
– Das einstweiligen Verfügungsverfahren bei Streitigkeiten
– Baubetriebliche Grundsätze zur Nachtragsberechnung und Berechnungsbeispiele
– Unwirksame Bauvertragsklauseln
ZIELGRUPPE:
Private und öffentliche Auftraggeber, Auftragnehmer, Kalkulatoren, Architekten, Bauingenieure
REFERENTEN:
Rechtsanwalt Hilmar Toppe, München
Dipl.-Ing. Manuel Biermann, öffentlich bestellter Sachverständiger für Baupreisermittlung
SEMINARGEBÜHR: 390,– Euro zzgl. 19 % MwSt., für Bezieher des Baurechts-, Vergaberechts- oder Planerrechts-Reports, mit Mittagessen (inkl. Getränk), Tagungsgetränke, Pausengetränke mit kl. Imbiss.
Normalpreis: 410,– Euro zzgl. 19 % MwSt. Ab dem 2. Teilnehmer gilt eine Ermäßigung von 25,– Euro.
26. März 2025, 9.00 – 17.00 Uhr
München – Eden-Wolff-Hotel
Subunternehmereinsatz:
Vertragsgestaltung – Risikovermeidung – Kontrollen in der Praxis
Der Einsatz in- und ausländischer Subunternehmer ist üblich, andererseits aber aufgrund der gesetzlichen Haftungstatbestände und der damit verbundenen finanziellen und strafrechtlichen Folgen nicht ohne Risiko.
Dieses Seminar erläutert die verschiedenen Haftungstatbestände und gibt Hinweise zur Minimierung dieses Risikos bei der Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung. Zudem erfahren die Teilnehmer, wie der Zoll und
die zuständigen Behörden die gesetzlichen Vorgaben kontrollieren und bei Verstößen sanktionieren.
Im zweiten Teil werden weitere vertragliche Besonderheiten beim Einsatz von Subunternehmern beleuchtet und der sinnvolle Umgang hiermit in der täglichen Baupraxis besprochen.
AUS DEM INHALT:
– Abgrenzung des Subunternehmervertrages von der Arbeitnehmerüberlassung und der Scheinselbständigkeit
– Bürgenhaftung nach dem AEntG für Mindestlöhne und SOKA-Beiträge, Sozialversicherungs- und BauBGBeiträge sowie für Steuern
– Vorbeugende Maßnahmen durch sinnvolle Vertragsgestaltung
– Grenzen der Vertragsgestaltung durch das AGB-Recht
– Kontrollmaßnahmen während der Vertragsdurchführung
– Besonderheiten beim Einsatz ausländischer Subunternehmer
– Durchgriffshaftung nach dem Bauforderungssicherungsgesetz
– Aufgaben und Befugnisse des Zolls
– Besonderheiten bei der Vertragsabwicklung mit Subunternehmern (z. B. Umgang mit Behinderungen, Bedenkenanmeldungen, Mängelrügen, etc.)
ZIELGRUPPE: Unternehmer und ihre Mitarbeiter, Bauleiter der Auftragnehmer- und Auftraggeberseite
REFERENTEN: Michael Frikell, Rechtsanwalt / Hilmar Toppe, Rechtsanwalt
SEMINARGEBÜHR: 390,– Euro zzgl. 19 % MwSt., für Bezieher des Baurechts-, Vergaberechts- oder Planerrechts-Reports, mit Mittagessen (inkl. Getränk), Tagungsgetränke, Pausengetränke mit kl. Imbiss.
Normalpreis: 410,– Euro zzgl. 19 % MwSt. Ab dem 2. Teilnehmer gilt eine Ermäßigung von 25,– Euro.
Anmeldungen für alle Seminare bitte über:
Seminarbüro Veronika Sadek
Fax: 0 89 / 57 02 687
Weidener Str. 6
81737 München
E-Mail.: brr-seminare@gmx.de
oder unsere Homepage (baurechts-seminare.de).
Bei Interesse empfehlen wir kurzfristige Anmeldungen. Die Seminare sind häufig überzeichnet. Telefonische Fragen zu den Seminaren, richten Sie bitte an das Seminarbüro Sadek unter der 0172 81 75 760
Stornierungen, die später als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, können nur insoweit berücksichtigt werden, als ein Ersatzteilnehmer benannt wird, eine Rückerstattung der Seminargebühr muss hier entfallen.