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Baurechts-Report Seminare in München sind speziell für Baupraktiker konzipiert. Architekten, Bauunternehmer, Bauingenieure, öffentliche und private Auftraggeber und Sachverständige werden in Intensiv-Seminaren praxisnah und anhand der neuesten Gerichtsentscheidungen im privaten Baurecht geschult.

Auf Baurecht spezialisierte Anwälte, Mediatoren, Sachverständige
und Online-Seminare finden Sie auf baurechtsuche.de


13. November 2024, 9.00 – 17.00 Uhr
München – Eden-Wolff-Hotel

Intensiv-Seminar für Bauleiter

Dieses bewährte Intensiv-Seminar zur gezielten Bauleiterschulung trainiert anhand neuer aktueller Fälle richtiges rechtliches Verhalten des Führungspersonals auf der Baustelle.

Die Seminarteilnehmer erhalten kostenfrei das Buch „Rechtspraxis für Bauleiter“ von Frikell/Hofmann.

AUS DEM INHALT:
– Was der Bauleiter über den Abschluss von Vereinbarungen wissen muss.
– Der notwendige Schriftverkehr des Bauleiters.
– Die erforderliche Baustellen-Dokumentation.
– Rechtsfragen, die der Bauleiter vor Arbeitsaufnahme klären sollte.
– Technische Fragen, die der Bauleiter vor Arbeitsaufnahme prüfen sollte.
– Wie vermeidet man Fehler bei Nachträgen?
– Richtiges Verhalten bei der Anmeldung von Bedenken und Behinderungen.
– Was tun bei Beschädigungen noch nicht abgenommener Leistungen?
– Schnelles Erreichen der Abnahme.
– Richtiges Verhalten bei Mängelrügen.
– Fehlervermeidung bei der Abrechnung.

ZIELGRUPPE:
Bauleiter der Auftragnehmerseite, bauleitende Unternehmer und Bauleiter der Auftraggeberseite

REFERENTEN:
Rechtsanwalt Michael Frikell, München
Rechtsanwalt Hilmar Toppe, München

SEMINARGEBÜHR: 370,– Euro zzgl. 19 % MwSt., für Bezieher des Baurechts-, Vergaberechts- oder Planerrechts-Reports, mit Mittagessen (inkl. Getränk), Tagungsgetränke, Pausengetränke mit kl. Imbiss.
Normalpreis: 390,– Euro zzgl. 19 % MwSt. Ab dem 2. Teilnehmer gilt eine Ermäßigung von 25,– Euro.

Zur Anmeldung

19. November 2024, 9.00 – 17.00 Uhr
München – Eden-Wolff Hotel
Nachträge am Bau

Dieses Seminar ist von besonderer Aktualität, weil das neue BGB-Baurecht Grundsätze zur Geltendmachung, Höhe, Berechnung und Durchsetzung von Nachträgen festlegt, die sich von den diesbezüglich geltenden VOB-Regeln maßgeblich unterscheiden. In diesem Seminar werden neben den rechtlichen Grundsätzen auch die baubetrieblichen Grundlagen zur Nachtragsberechnung nach VOB/B und BGB behandelt.

AUS DEM INHALT:
Wann gilt für den Nachtrag das BGB, wann die VOB/B?
VOB-Vertrag
– Der Nachtrag beim Einheitspreisvertrag – rechtliche Grundlagen zu Mengenänderungen, Vertragsänderung, Zusatzleistung, Ausführung ohne Auftrag
– Der Nachtrag beim Pauschalvertrag – rechtliche Grundlagen
– Baubetriebliche Grundsätze der Preisermittlung und Berechnungsbeispiele
– Ausgleichsberechnung nach § 2 Abs. 3
– Gekündigte Leistungen nach § 2 Abs. 4
– Geänderte Leistungen nach § 2 Abs. 5
– Sonderfall: „Vergabegewinn“ des Auftragnehmers
BGB-Vertrag
– Anordnungsrecht des Auftraggebers
– Vergütungsanpassung bei Nachträgen
– Das einstweiligen Verfügungsverfahren bei Streitigkeiten
– Baubetriebliche Grundsätze zur Nachtragsberechnung und Berechnungsbeispiele
Unwirksame Bauvertragsklauseln

ZIELGRUPPE:
Private und öffentliche Auftraggeber, Auftragnehmer, Kalkulatoren, Architekten, Bauingenieure

REFERENTEN:
Rechtsanwalt Hilmar Toppe, München
Dipl.-Ing. Manuel Biermann, öffentlich bestellter Sachverständiger für Baupreisermittlung

SEMINARGEBÜHR: 370,– Euro zzgl. 19 % MwSt., für Bezieher des Baurechts-, Vergaberechts- oder Planerrechts-Reports, mit Mittagessen (inkl. Getränk), Tagungsgetränke, Pausengetränke mit kl. Imbiss.
Normalpreis: 390,– Euro zzgl. 19 % MwSt. Ab dem 2. Teilnehmer gilt eine Ermäßigung von 25,– Euro.

Zur Anmeldung

26. November 2024, 9.00 – 17.00 Uhr
München – Eden-Wolff-Hotel
Der gestörte Bauablauf

Baumaßnahmen werden heute in der Regel unter hohem Termindruck abgewickelt. Damit wächst das Risiko der Baubeteiligten, dass durch Planungsverzug, durch nicht rechtzeitige Vorleistungen oder andere Bauablaufstörungen Verträge angepasst, Nachträge gestellt und Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden müssen. Die Rechtsprechung zu diesen Fällen ist ebenso vielfältig wie kompliziert. Die Anforderungen an die Baubeteiligten bezüglich der hier wahrzunehmenden Informations- und Nachweispflichten sind hoch. Dieses Intensivseminar
vermittelt dem Baupraktiker hierzu alles Wichtige, das er in rechtlicher und baubetrieblicher Hinsicht wissen muss.

AUS DEM INHALT:
– Die korrekte Berechnung von Ausführungsfristen.
– Welche Ansprüche hat der Auftraggeber bei verzögerter Ausführung?
– Welche Ansprüche hat der Auftragnehmer bei Behinderungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat?
– Haftet der Auftraggeber auch, wenn er an der Behinderung nicht schuld ist?
– Welchen Inhalt hat eine korrekte Behinderungsanzeige?
– Wie wird die neue Bauzeit nach Beendigung einer Behinderung ermittelt?
– Welcher Behinderungsschaden ist dem Auftragnehmer zu ersetzen?
– Wie muss der Behinderungsschaden nachgewiesen werden?
– Wie wird der Behinderungsschaden berechnet?
– Neuerungen durch das gesetzliche Bauvertragsrecht ab 01.01.2018.

ZIELGRUPPE: Private und öffentliche Auftraggeber, Auftragnehmer, Bauleiter und Architekten.

REFERENTEN:
Rechtsanwalt Hilmar Toppe, München
Rechtsanwalt Michael Frikell, München
Dipl.-Ing. Manuel Biermann, öffentlich bestellter Sachverständiger für Baupreisermittlung

SEMINARGEBÜHR: 370,– Euro zzgl. 19 % MwSt., für Bezieher des Baurechts-, Vergaberechts- oder Planerrechts-Reports, mit Mittagessen (inkl. Getränk), Tagungsgetränke, Pausengetränke mit kl. Imbiss.
Normalpreis: 390,– Euro zzgl. 19 % MwSt. Ab dem 2. Teilnehmer gilt eine Ermäßigung von 25,– Euro.

Zur Anmeldung

12. Dezember 2024, 8.30 – 12.00 Uhr
Halbtages – Online Seminar

Bodenaushub: Abfall oder Ressource?
Die neue Mantelverordnung (EBV und BBodSchV) in der Baupraxis

Bei Baumaßnahmen entstehen jährlich rund 220 Mio t. Bodenaushub. Das halbtägige Online-Seminar vermittelt kompakt und praxisnah das für die Baupraxis erforderliche Wissen für den rechtssicheren Umgang mit Bodenaushub auf Baustellen. Thematisiert werden die abfall- und bodenschutzrechtlichen Grundlagen für die (Wieder-) Verwendung, Verwertung und Beseitigung von Bodenmaterial.

AUS DEM INHALT:
Kreislaufwirtschaft am Bau: Rechtsgrundlagen · Ersatzbaustoffverordnung: Anwendungsbereich/Begriffe ·Herstellung von Bodenmaterial als „mineralischer Ersatzbaustoff (MEB)“ · Systematik der Güteüberwachung· Bodenmaterial und Baggergut: Untersuchungspflichten, Klassifizierung, Dokumentation ·Einbaumöglichkeiten von Bodenmaterial als MEB in technische Bauwerke · Beispiele für die Anwendung der Einbaumatrix in Abhängigkeit von der Grundwasserdeckschicht · Anzeige- und Dokumentationspflichten beim Einbau · Auswirkung auf Ausschreibungen · Gestaltung von Bauverträgen · Digitale Erfassung mit Boden-Check App · Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung 2023: Anwendungsbereich der BBodSchV bei Bauvorhaben · Bodenschutzrechtliche Anforderungen bei der Verwertung von Bodenaushub.

ZIELGRUPPE: Private und öffentliche Auftraggeber, Auftragnehmer, Bauleiter und Architekten.

REFERENTEN: Rechtsanwalt Holger Seit, Lehrbeauftragter der Hochschule München

Seminargebühr 250,– Euro zzgl. 19 % MwSt., für Bezieher des Baurechts-, Vergaberechts- oder Planerrechts-Reports, Normalpreis: 270,– Euro zzgl. 19 % MwSt. Ab dem 2. Teilnehmer gilt eine Ermäßigung von 25,– Euro

Zur Anmeldung

Anmeldungen für alle Seminare bitte über:
Seminarbüro Veronika Sadek
Fax: 0 89 / 57 02 687
Weidener Str. 6
81737 München

E-Mail.: brr-seminare@gmx.de
oder unsere Homepage (baurechts-seminare.de).


Bei Interesse empfehlen wir kurzfristige Anmeldungen. Die Seminare sind häufig überzeichnet. Telefonische Fragen zu den Seminaren, richten Sie bitte an das Seminarbüro Sadek unter der 0172 81 75 760

Stornierungen, die später als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, können nur insoweit berücksichtigt werden, als ein Ersatzteilnehmer benannt wird, eine Rückerstattung der Seminargebühr muss hier entfallen.


Seminartermine 2025

13.03.25 – Bauleiter Intensiv-Seminar
18.03.25 – gestörter Bauablauf
19.03.25 – Nachträge
26.03.25 – Subunternehmer

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